Gesetze / Pflanzenbeschauverordnung PflBeschauV 1989 § 2 Einfuhrverbot für Schadorganismen Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 19.10.2023. Zur aktuellen Fassung → Die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.